ihr gutes recht nach einem kfz - Unfall

Informationen für Fahrzeughalter:

 

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall oder Schadenfall verwickelt wurden, empfehlen wir ihnen folgende Punkte zu beachten:

KFZ - Sachverständiger des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, derzeit liegt die Grenze bei bis ca. 750 €, dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag ausreichen. 

Die Kosten trägt die Versicherung des Schadenverursachers

Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachten übernimmt bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall - auch bei Teilschuld) die Versicherung des Unfallverursachers. Somit fallen für den Geschädigten keine Kosten für ein Gutachten an, denn wir rechnen unsere Gebühren auf Wunsch direkt über eine Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung ab. Falls Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallverursachers noch nicht vorliegen, ermitteln wir diese für Sie - selbstverständlich kostenfrei.

Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfallentschädigung

Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines nach Unfall bzw. Schadenfall instandgesetzten Fahrzeuges ist dieser Umstand offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang und der Reparaturaufwand belegt werden.

Merkantile Wertminderung

 

Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen dem Wert eines unbeschädigten Fahrzeugs und dem eines verunfallten Fahrzeugs nach sach- und fachgerechter Instandsetzung.  Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro

Abrechnung auf Gutachtenbasis ( fiktive Abrechnung)

Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sie sind aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen und belegt werden.

Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz - Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

 

KFZ - Sachverständigenbüro Kurz

Elchwiese 3, 16321 Bernau

mobil: 0176 43 48 92 35

Mail: info@gutachterbernau.de

Kfz-Sachverständiger

Gutachter für
Unfallschäden und Fahrzeugbewertung

Meister für Kraftfahrzeugtechnik

KFZ Gutachter in Bernau bei Berlin 0